Ja. Für die Auszahlung Ihres Bausparvertrags gibt es zwei Möglichkeiten:
Auszahlung des Bausparvertrags in der Zuteilungsphase
Das Ziel bei einem Bausparvertrag ist, dass Sie rund die Hälfte der Bausparsumme ansparen und den anderen Teil als Bauspardarlehen erhalten. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, müssen Sie das Darlehen nicht in Anspruch nehmen. Sie können sich das angesparte Geld inklusive Zinsen auch auszahlen lassen. Während der Zuteilungsphase entstehen dadurch keine Kosten und es ist keine Kündigung nötig.
Auszahlung des Bausparvertrags in der Ansparphase
Wollen Sie sich das Guthaben in der Ansparphase auszahlen lassen, bevor das Mindestsparguthaben erreicht ist, müssen Sie den Bausparvertrag vorher kündigen. Die Kündigungsfrist liegt bei 6 Monaten. Allerdings entgehen Ihnen dadurch viele Vorteile, zum Beispiel die Wohnungsbauprämie. Außerdem gibt es für staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage Sperrfristen. Kündigen Sie den Bausparvertrag vor Ablauf dieser Sperrfrist, verlieren Sie eventuell den Anspruch auf staatliche Förderung. Auch die Option auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen entfällt.
Es gibt unterschiedliche Gründe für die Kündigung eines Bausparvertrags. Wir empfehlen Ihnen, sich erst einmal von uns oder unserem Partnerunternehmen Bausparkasse Schwäbisch Hall beraten zu lassen. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung.