
Lastschriften europaweit
SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift
Seit November 2009 können Sie mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren Geld einziehen. Sie haben im Inland und grenzüberschreitend die Wahl zwischen der SEPA-Basis-Lastschrift und der SEPA-Firmen-Lastschrift.
SEPA-Lastschriftmandat und SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
Für die beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren gibt es zwei unterschiedliche Lastschriftmandate. Jeder, der einen Betrag durch eine Lastschrift zahlen möchte, muss zuvor ein entsprechendes Lastschriftmandat unterschreiben. Die Unterschrift legitimiert die Lastschrift gegenüber der Bank. Oft sind diese Mandate Bestandteil eines Vertrags, zum Beispiel einer Telefon-Rechnung.Angaben im Mandatstext
Jedes Lastschriftmandat hat einen vorgegebenen Mandatstext. Dieser enthält folgende Erklärungen:- Der Konto-Inhaber ermächtigt den Zahlungs-Empfänger, Zahlungen von seinem Konto mittels einer SEPA-Basis-Lastschrift oder einer SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen.
- Der Konto-Inhaber weist seine Bank an, die gezogenen Lastschriften einzulösen.
Angaben zu den Zahlungspartnern
- Name des Empfängers
- Gläubiger-Identifikationsnummer des Empfängers
- Angabe, ob es eine einmalige oder eine wiederkehrende Zahlung ist
- Name des Zahlungspflichtigen
- Name der Bank des Zahlungspflichtigen
- IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen
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