
Verbraucherkredite
Neue Regelungen ab 11. Juni 2010
Am 11. Juni 2010 tritt das neue Verbraucherkreditrecht europaweit in Kraft. Doch was bedeuten die neuen gesetzlichen Regelungen für den Verbraucher?
Geltungsbereich
Die neuen gesetzlichen Vorgaben für Verbraucherkredite gelten für Anschaffungs-Darlehen, Überziehungs-Möglichkeit und Immobilien-Darlehen. Von den neuen Regelungen ausgenommen sind hingegen Kleinkredite bis 200 Euro sowie Arbeitgeber- oder Förderdarlehen.Die Neuerungen im Überblick
- Werbung mit repräsentativem Beispiel
Um die Werbung für Kredite mit Zinsangaben transparenter zu gestalten, wird diese zukünftig durch ein so genanntes „repräsentatives Beispiel“ ergänzt, in dem ein effektiver Jahreszins enthalten ist. Bei diesem Zins wird davon ausgegangen, dass die überwiegende Anzahl der Verträge aufgrund der Werbung mit diesem Effektivzins zustande kommt.
- Informationen und Erläuterungen
Vor Vertragsabschluss werden dem Kunden so genannte „Vorvertragliche Informationen in Textform“ ausgehändigt. In einer vom Gesetzgeber vorgeschriebenen tabellarischen Form können dieser Informationen über Kreditart, Kosten und andere wichtige Kreditdetails entnommen werden. Je nachdem, ob es sich um einen Anschaffungs-Kredit, die Überziehungs-Möglichkeit oder das Immobilien-Darlehen handelt, variieren diese Informationen.
- Vertragsabschluss auf erweiterter Wissensgrundlage
Die neuen Informationen und Erläuterungen ermöglichen eine Kredit-Entscheidung auf sicherer Wissensgrundlage. Kreditverträge enthalten beispielsweise zukünftig den Namen und die Anschrift eines Darlehens-Vermittlers, sofern ein solcher tätig geworden ist.
- Regelmäßige Informationen auch während der Laufzeit
Auch bislang informierten die Banken ihre Kunden regelmäßig mit dem Rechnungsabschluss über ihren Kontokorrent oder Kredit. Diese Informationen während der Laufzeit werden die Institute auch weiterhin vorlegen, durch das neue Gesetz je nach vertraglicher Gestaltung noch häufiger.
- Ausgeweitete Rückzahlmöglichkeiten
Bei Anschaffungs-Darlehen ist für Kreditnehmer nun das Recht auf vorzeitige Erfüllung im Gesetz festgeschrieben. Damit können Kunden ihren Kredit gegen eine Vorfälligkeits-Entschädigung vorzeitig erfüllen. Dies gilt jedoch nicht für Immobilien-Darlehen.
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Ihr Berater gerne zur Verfügung.
